Der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern regelt die Entnahme von Wasser aus der Donau sowie die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde bereits 1970 getroffen, 1980 angepasst und schließlich durch eine weitere Änderung im Jahr 1992 erweitert. Die Vereinbarung hat nicht nur Auswirkungen auf die Wasserversorgung in Süddeutschland, sondern auch auf den Naturschutz, insbesondere im schwäbischen Donaumoos.
Hintergrund des Staatsvertrags
Baden-Württemberg entnimmt seit den 1970er Jahren Wasser aus der Donau zur Versorgung weiter Teile des Landes. Diese Entnahme beeinflusst jedoch den Wasserhaushalt des Flusses sowie angrenzender Ökosysteme. Um die ökologischen Auswirkungen auszugleichen, wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart, die sowohl wasserwirtschaftliche als auch naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigen.
Der Staatsvertrag zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist ein bedeutendes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Wassernutzung und des Moorschutzes. Die festgelegten Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherung der Wasserversorgung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung wertvoller Moorlandschaften. Mit der Anpassung ab 2022 wird sichergestellt, dass die gezielte Wassersteuerung und ökologische Ausgleichsmaßnahmen langfristig fortgeführt werden.
Wichtige Regelungen der Vertragsänderung von 1992
1. Erhöhung der Mindestwasserabgabe in der Iller
2. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts im schwäbischen Donaumoos
Bedeutung für den Naturschutz
Das schwäbische Donaumoos gehört zu den wertvollsten Moorgebieten Bayerns und spielt eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz und die Biodiversität. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher und bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten. Durch die im Staatsvertrag vereinbarten Maßnahmen konnte die Renaturierung des Moores unterstützt werden, um die langfristige Stabilität des Ökosystems zu sichern.
Die Vertragsänderung von 1992 zeigt, dass wasserwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz nicht im Widerspruch stehen müssen. Durch gezielte ökologische Ausgleichsmaßnahmen kann eine nachhaltige Balance zwischen Nutzung und Schutz natürlicher Ressourcen geschaffen werden.
Neuregelung ab 2022: Finanzierung und Umsetzung der Wassersteuerung
Der Staatsvertrag bleibt in seiner ursprünglichen Fassung unverändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat das federführende Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz jedoch die Finanzierungs- und Abwicklungsmodalitäten für die im Staatsvertrag vorgesehenen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Maßnahmen neu geordnet, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Betrieb und Steuerung der Nauleitung
Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltskosten
Langfristige Perspektiven für das Donaumoos
Die Anpassungen des Staatsvertrags tragen dazu bei, die Wassersteuerung und Renaturierungsmaßnahmen langfristig zu sichern, um das Donaumoos als wertvollen Lebensraum und Wasserspeicher zu erhalten.
Aktuelles aus dem Staatsvertrag
08. April 2026Nachwuchs bei den Exmoorponies im Gundelfinger MoosIm Gundelfinger Moos wurde am 24.03. das Exmoorpony-Fohlen „Sudden“ geboren – eine Überraschung, da Mutterstute Smila (18) bisher als unfruchtbar galt. Die Tiere leisten durch Mischbeweidung mit Hochland-Rindern einen wichtigen Beitrag zum Moorschutz und zur Artenvielfalt.
19. März 2026Feuchtgebiete entdecken – Ausstellung zur Ramsar-Konvention in GünzburgDie Ausstellung „Feuchtgebiete“ zeigt die Bedeutung von Mooren, Auen und Seen für Biodiversität, Wasserhaushalt und Klimaschutz. Begleitend gibt ein Vortrag Einblicke in die Entwicklung des Donaumooses und die positiven Effekte der Wiedervernässung.
02. Februar 2026Tag der FeuchtgebieteZum Tag der Feuchtgebiete betonen ARGE Donaumoos und Donautal-Aktiv die Bedeutung von Mooren als natürliche Wasserspeicher. Wiedervernässte Moorböden halten Niederschläge zurück, stabilisieren Wasserstände und stärken so Landschaft, Landwirtschaft und Ökosysteme.
11. Juli 2025Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling meldet sich zurückNach dem Hochwasser 2024 blieb der Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling zunächst aus. Jetzt wurden wieder mehrere Falter im Hochzeitsflug gesichtet – ein erfreuliches Signal. Die Art ist eng an den Großen Wiesenknopf und die Rote Knotenameise gebunden und reagiert daher äußerst empfindlich auf Störungen.
02. Juli 2025Wasser marsch – Nauleitung wieder in Betrieb genommenAm 2. Juli 2025 – dem bislang heißesten Tag des Jahres – hat die ARGE Donaumoos die Nauleitung in Betrieb genommen. Das Wasserrecht war im Mai 2024 ausgelaufen, die Verlängerung beantragt. Um den Moorschutz dennoch aufrechterhalten zu können, wurde eine behördliche Duldung ausgesprochen. Damit ist der Betrieb weiterhin möglich – ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und den Erhalt der sensiblen Moorlebensräume.
10. Juli 2024Nach dem Hochwasser: Auswirkungen auf die Tierwelt im Leipheimer MoosDas Hochwasser vor einem Monat hat im Landkreis enorme Schäden verursacht, aber auch unerwartete Effekte gezeigt. Besonders der Auwald entlang der Donau profitierte davon, da das Wasser für das Ökosystem essenziell ist. Die flexiblen Baumarten des Auwaldes können lange im Wasser stehen, während die Ausleitung des Wassers über unbewohnte Flächen den natürlichen Hochwasserschutz darstellt.








