Staatsvertrag Bayern - Baden-Württemberg: Moorschutz im Donaumoos

Staatsvertrag Bayern - Baden-Württemberg

Moorschutz im Donaumoos

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern regelt die Entnahme von Wasser aus der Donau sowie die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde bereits 1970 getroffen, 1980 angepasst und schließlich durch eine weitere Änderung im Jahr 1992 erweitert. Die Vereinbarung hat nicht nur Auswirkungen auf die Wasserversorgung in Süddeutschland, sondern auch auf den Naturschutz, insbesondere im schwäbischen Donaumoos.

Hintergrund des Staatsvertrags

Baden-Württemberg entnimmt seit den 1970er Jahren Wasser aus der Donau zur Versorgung weiter Teile des Landes. Diese Entnahme beeinflusst jedoch den Wasserhaushalt des Flusses sowie angrenzender Ökosysteme. Um die ökologischen Auswirkungen auszugleichen, wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart, die sowohl wasserwirtschaftliche als auch naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigen.

Der Staatsvertrag zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist ein bedeutendes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Wassernutzung und des Moorschutzes. Die festgelegten Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherung der Wasserversorgung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung wertvoller Moorlandschaften. Mit der Anpassung ab 2022 wird sichergestellt, dass die gezielte Wassersteuerung und ökologische Ausgleichsmaßnahmen langfristig fortgeführt werden.

Wichtige Regelungen der Vertragsänderung von 1992

Bedeutung für den Naturschutz

Das schwäbische Donaumoos gehört zu den wertvollsten Moorgebieten Bayerns und spielt eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz und die Biodiversität. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher und bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten. Durch die im Staatsvertrag vereinbarten Maßnahmen konnte die Renaturierung des Moores unterstützt werden, um die langfristige Stabilität des Ökosystems zu sichern.

Die Vertragsänderung von 1992 zeigt, dass wasserwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz nicht im Widerspruch stehen müssen. Durch gezielte ökologische Ausgleichsmaßnahmen kann eine nachhaltige Balance zwischen Nutzung und Schutz natürlicher Ressourcen geschaffen werden.

Neuregelung ab 2022: Finanzierung und Umsetzung der Wassersteuerung

Der Staatsvertrag bleibt in seiner ursprünglichen Fassung unverändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat das federführende Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz jedoch die Finanzierungs- und Abwicklungsmodalitäten für die im Staatsvertrag vorgesehenen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Maßnahmen neu geordnet, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Die Anpassungen des Staatsvertrags tragen dazu bei, die Wassersteuerung und Renaturierungsmaßnahmen langfristig zu sichern, um das Donaumoos als wertvollen Lebensraum und Wasserspeicher zu erhalten.

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