Wasser marsch – Nauleitung wieder in Betrieb genommen
02. Juli 2025
Wasser marsch im Leipheimer Moos – Nauleitung wieder in Betrieb genommen
Am 2. Juli 2025 – dem bislang heißesten Tag des Jahres – hat die Arbeitsgemeinschaft Schwäbisches Donaumoos (ARGE Donaumoos) nach zweijähriger Pause die Nauleitung im Leipheimer Moos wieder in Betrieb genommen. Ziel ist es, die wertvollen Moorflächen in der Region in der heißen Sommerzeit mit Wasser zu versorgen und so aktiv zum Klimaschutz und zum Erhalt gefährdeter Lebensräume beizutragen.
Die Nauleitung dient seit vielen Jahren der gezielten Wiedervernässung von Niedermoorflächen im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Das zugehörige wasserrechtliche Verfahren war turnusgemäß ausgelaufen (Mai 2024) und wurde bereits im Mai 2023 zur Verlängerung beantragt.
Allerdings hatte das extreme Hochwasser im Frühjahr 2024 die wasserwirtschaftlichen Behörden in ganz Bayern stark gefordert, sodass sich die Bearbeitung zahlreicher Verfahren – darunter auch die Verlängerung der Nauleitung – verzögert hat. Um die laufenden Klimaschutzmaßnahmen im Gebiet dennoch aufrechterhalten zu können, wurde durch die zuständige Wasserrechtsbehörde eine Duldung ausgesprochen. Diese ermöglicht der ARGE Donaumoos den vorübergehenden Weiterbetrieb der Leitung unter Einhaltung aller bisherigen Auflagen des ausgelaufenen Wasserrechts.
„Gerade in den heißen Sommermonaten ist eine ausreichende Wasserversorgung der Niedermoorflächen entscheidend, um Torfabbau durch Oxidation zu verhindern, CO₂-Emissionen zu reduzieren und wertvolle Feuchtlebensräume für seltene Arten zu erhalten“, so Raphael Rehm, Geschäftsführer der ARGE Donaumoos.
Die ARGE dankt der Wasserrechtsbehörde für das pragmatische Vorgehen in einer außergewöhnlichen Lage und blickt zuversichtlich auf den Fortgang des Antragsverfahrens.

Am 2. Juli 2025 – dem bislang heißesten Tag des Jahres – hat die ARGE Donaumoos die Nauleitung in Betrieb genommen. Das Wasserrecht war im Mai 2024 ausgelaufen, die Verlängerung beantragt. Um den Moorschutz dennoch aufrechterhalten zu können, wurde eine behördliche Duldung ausgesprochen. Damit ist der Betrieb weiterhin möglich – ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und den Erhalt der sensiblen Moorlebensräume.