Leipheimer Storchennachwuchs
10. Juni 2025
Auch in diesem Jahr kann sich die Stadt Leipheim wieder über Storchennachwuchs freuen. Laut aktuellster Sichtung gibt es diese Bruterfolge: Storchenturm Leipheim 4 Jungstörche, Feuerwehrturm Leipheim: 3 Jungstörche, Turm St. Veits Kirche: 3 Jungstörche, Kindergarten Riedheim: 2 Jungstörche.
Leipheim bleibt ein Glücksfall für den Weißstorch: Bei der jüngsten Kontrolle durch ehrenamtliche Betreuer wurden bereits zwölf Jungvögel gezählt. Vier davon wachsen auf dem Storchenturm am Donauufer heran, drei auf dem Feuerwehrturm mitten in der Stadt, drei auf dem Turm der St.-Veits-Kirche und zwei auf dem Dach des Kindergartens in Riedheim. Auch der Horst auf dem First der St.-Veits-Kirche ist besetzt; wie viele Küken dort im Nest liegen, lässt sich wegen der großen Höhe noch nicht feststellen, doch Fachleute gehen von weiteren Jungstörchen aus.
Dass sich „Meister Adebar“ in Leipheim so wohlfühlt, hat gute Gründe: Die umgebenden Donauauen bieten offene, überschwemmte Wiesen und Kleingewässer mit reichlich Fröschen und Insekten, während die Stadt selbst – allen voran der markante Storchenturm – seit Jahren Nisthilfen bereitstellt. Kurze Flugwege zum Futter sparen den Altvögeln Energie, was sich direkt im Bruterfolg niederschlägt.
Nicht jeder Bürger freut sich indes über einen Storch auf dem eigenen Dach, denn die bis zu zwei Meter breiten Horste sind schwer und können Dachziegel lockern. Wer verhindert möchte, dass auf Kamin oder Photovoltaik-Modul ein Nest entsteht, sollte rasch handeln – jedoch unbedingt korrekt. Der Weißstorch ist streng geschützt (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Solange nur einzelne Äste liegen und kein vollständiges Nest erkennbar ist, darf dieses in der Regel entfernt werden, sofern vorher die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Günzburg) informiert wurde. Eine kurze telefonische Absprache genügt in den meisten Fällen. Ist das Nest hingegen fertiggestellt oder bereits belegt – Eier oder Küken sind also vorhanden –, darf es nicht mehr ohne Ausnahmegenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde beseitigt werden; solche Genehmigungen werden nur bei akuter Gefährdung von Gebäude oder Menschen erteilt.
Wer langfristig eine Ansiedlung verhindern will, kann nach der Brutzeit fachgerecht ein dünnes Draht-Abweissystem auf der Gefahrenstelle anbringen oder eine alternative Nisthilfe in sicherer Entfernung montieren, auch das in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
Bis dahin lohnt sich ein Blick zum Storchenturm: Wenn die Altvögel in den kommenden Wochen klappernd über der Stadt kreisen und die Jungtiere Ende Juli ihre ersten Flugversuche wagen, bietet Leipheim erneut ein Naturschauspiel, das man hier fast schon zum sommerlichen Inventar zählen darf.