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Historie und Bau der Nauleitung

Im Januar 2002 wurden nach mehrjähriger, intensiver Vorbereitung der Wasserrechtsantrag zur Einleitung von bis zu 90 l/sec. Nauwasser ins Leipheimer Moos bei der Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Günzburg, einige Monate später auch der Antrag zur Ausleitung des benötigten Wassers aus der Nau beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises beantragt. Beide Genehmigungen lagen Ende 2005 rechtskräftig vor.

Dem Antrag vorausgegangen war ein einjähriger Aufstau des Landesgrenzgrabens von Anfang 1996 bis Anfang 1997 zur Klärung offener Fragen bezüglich der Hydrologie des Moorkörpers vor Ort und von Fragen der Interaktion zwischen Gräben und Torf. Im Anschluss wurde aus diesen Daten und weiterer hydrologischer Daten der Landeswasserversorgung, von Kiesfirmen und des Wasserwirtschaftsamtes zusammen mit eigenen Erhebungen ein mathematisches Grundwassermodell erstellt. Damit ließen sich Voraussagen zur Ausbreitung des eingeleiteten Wassers bei verschiedenen hydrologischen und meteorologischen Zuständen rechnen. Diese Berechnungen waren dann auch die Grundlage für die Wasserrechtsanträge.

Die Submission der Ausschreibung für den Bau der ca. 3,7 km langen Wasserleitung von der Nau ins Leipheimer Moos war am 01.03.06. Von 15 Bietern wurden Angebote zwischen 790.000 und 1,3 Mio € vorgelegt.

Die Vergabe war Anfang April, Baubeginn war Mitte September 2006. Die Fertigstellung erfolgte inklusive einer später eingebauten Druckstoßentlastung im September 2009. Die Planung des Gesamtvorhabens sowie die Bauleitung lagen beim Sachverständigenbüro Dr. Karl-Heinz Prösl, Hintelsberg 2, 84149 Velden (mehr >>>).

Wichtige Vorbereitungsarbeiten waren neben der hydrologischen Planung u. a.:

  • Ankauf der Trassengrundstücke und Pachtverhandlungen,
  • Erfüllung der Auflagen der Naturschutzbehörden für den Bau,
  • Einrichtung des Beweissicherungssystems bestehend aus 31 Datenloggern, 4 Datenfernübertragungseinheiten (für tagesaktuelles Einstellen ins Internet), 10 Abflußmessstellen, regelmäßig 14-tätige Handauslesung von über 120 weiteren Messstellen) incl. der Auswertung der Daten und der Aufbereitung für Berichte etc.,
  • Einrichtung des Datenhaltungssystem zur Aufbereitung und Auswertung,
  • Abstimmung und bauliche Einrichtung von 4 Abflußmessstellen in den abführenden Gräben (Wasser- und Bodenverband Günzburg, Stadt Günzburg, WWA Krumbach).


Die Wasserrechtsbescheide fordern die Steuerung der Wassereinleitung über 4 Pegel:

  • nur bei einer Wasserführung der Nau von mind. 500l/sec. darf ausgeleitet werden,
  • bei Überschreiten eines Pegelstandes von 445,60 m üNN am Pegel 1992 oder beim Überschreiten eines Pegelstandes von 443,35 m üNN am Pegel 3 ist die Einleitungsmenge auf max. 30 l/sec. zu drosseln,
  • bei Überschreiten eines Pegelstandes von 446,00 m üNN am Pegel 1992 bzw. von 444,50 m üNN am Pegel R9 ist die Einleitung ganz einzustellen,
  • bei einem Abfluss von 10l/sec. an der Messstelle MB 1 ist die Einleitung ganz einzustellen.

Der Beginn der regelmäßigen Wiedervernässung des Leipheimer Mooses mit dem Wasser der Nauleitung war dann im Frühjahr 2011. Zwischen Baufertigstellung und Wiedervernässungsbeginn waren noch bisher ungelöste Fragen der Haftung zu klären.

Der Betriebszustand der Nauleitung und die Werte der Grundwassermessstellen 1992, R9 und MB 1 sind tagesaktuell hier auf unserer Homepage abzulesen.

Informationen zu den Erfolgen der Wiedervernässung des Leipheimer Mooses finden Sie hier (mehr >>>).

Kartenskizze der Lage der Nauleitung im Raum mit den 4 Ausleitungsstellen und den ungefähren Auswirkungsbereichen im NSG "Leipheimer Moos"