Biotopverbund, Sonderstandorte, Artenschutz

Biotopverbund

Ein Biotopverbundsystem besteht aus Trittsteinbiotopen mit verbindenden Vernetzungsachsen. Entlang dieser Verbindungskorridore können Tiere weniger geeignete Lebensraumstrukturen durchqueren und so z. B. zwischen entfernt liegenden Schutzgebieten wechseln oder weiter entfernt liegende Biotope erreichen. Trittsteinbiotope sind größere Flächen, die Biotopelemente der Kerngebiete und der Verbindungsachsen vereinen und eine Art "Rückzugsgebiet" darstellen. Ein funktionierendes Biotopverbundsystem ermöglicht den genetischen Austausch ansonsten isoliert lebender Tier- und Pflanzenpopulationen und fördert die natürliche Vielfalt des Lebens (Biodiversität) in unserer Landschaft.

 

Sonderstandorte

Manche bei uns vorkommenden Arten sind auf Eigenarten ganz bestimmter Standorte angewiesen. So brüten z. B. Flussregenpfeifer oder Flussseeschwalben nur auf Kiesinseln oder Uferschwalben nur in sandigen Steilwänden. Solche Stellen haben die Wildflüsse früher regelmäßig bei starken Hochwässern neu geschaffen. Heute können dies die gezähmten Flüsse nicht mehr. Tierarten wie die oben genannten sind daher auf sog. "Sekundärstandorte" angewiesen. Das sind von Menschenhand geschaffene Biotopelemente, die die natürlichen Strukturen nachbilden. Als Kiesinsel-Ersatz werden so z. B. mit Kiessteinen belegte Holzflösse in Baggerseen ausgebracht. Dort können Flussseeschwalben wieder erfolgreich brüten. Flussregenpfeifer leben immer wieder in abgelegenen Bereichen der großen Kieswerke und auf frisch rekultivierten kiesigen Flachufern der Baggerseen. Uferschwalben können in sandigen Abbrüchen an Kiesseen ihre Röhren graben oder auch in festen Sandhügeln, wenn deren Flanken steil genug sind.

Andere Sonderstandorte in unserem Gebiet sind noch natürlichen Ursprungs, wie z. B. die kalkreichen Hangquellen im Hangwaldbereich oder auch dortige Vermoorungen wie das Gebiet "Federmähder" bei Reisenburg. Zu den Sonderstandorten zählt auch ein kleiner Erlenbruch unterhalb der Federmähder - eine Waldgesellschaft, die an sehr nassen Standorten überleben kann, und die es bei uns kaum noch gibt.

Diese Sonderstandorte verlangen eine behutsame und umsichtige Pflege.

 

Artenschutz oder Artenhilfsmassnahmen

Das bayerische Weißstorchprogramm und auch das Wiesenbrüterprogramm gehören zu den ältesten Artenhilfsprogrammen Bayerns. Bei Artenhilfsprogrammen steht zunächst die direkte Wohlfahrtswirkung auf die genannten Art oder Arten bei den Maßnahmen im Vordergrund. Es wird dabei aber trotzdem darauf geachtet, dass die speziellen Maßnahmen auch anderen Arten bzw. den Lebensräumen zu Gute kommen. Im Zuge der Umsetzung z. B. des Weißstorchprogramms haben auch bei uns die Störche wieder zu genommen und brüten mittlerweile fast in jeder Anliegergemeinde des Mooses, in manchen sind es sogar mehrere Paare. Das Wiesenbrüterprogramm war bisher bei uns bisher weniger erfolgreich, denn die Bestandsentwicklungen beim Großen Brachvogel und Kiebitz sind nach wie vor rückläufig. Allein die Bekassine nimmt seit etwa 10 Jahren deutlich zu. Für die zuerst genannten größeren Wiesenbrüter ist die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung der sie am stärksten beeinflussende Faktor im Lebensraum. Daher müssen die Hilfsmaßnahmen noch stärker als bisher hier ansetzen. Die Bekassine profitiert dagegen eindeutig von den großflächigen Entbuschungen und Wiedervernässungsmassnahmen in den Naturschutzgebieten.

 

Hier ist noch eine Baustelle.

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